Gesetzesänderungen
Der CB-Funk unterliegt in Deutschland und der EU ständigen rechtlichen Anpassungen. Diese Seite dokumentiert aktuelle und geplante Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Aktuelle Rechtslage (Stand 2025)
- Frequenznutzung: 27,000–27,405 MHz (40/80 Kanäle, FM/AM/SSB)
- Sendeleistung: max. 4 W (FM/AM), 12 W PEP (SSB)
- Gerätezulassung: CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung erforderlich
- Rufzeichen: Freiwillige Kennung, kein amtliches Rufzeichen nötig
- Abhören: Nur zum privaten Gebrauch, Störungen anderer Funkdienste verboten
Geplante Änderungen
| Thema | Stand | Auswirkung |
|---|---|---|
| EU-weite Harmonisierung der CB-Bänder | In Diskussion | Mögliche Öffnung weiterer Kanäle |
| Lockerung der Sendeleistung | Keine konkreten Pläne | Bleibt vorerst bei 4 W / 12 W PEP |
| Digitale Betriebsarten auf CB | Grauzone, nicht reguliert | Packet Radio und digitale Modi weiterhin möglich |
| CE-Kennzeichnung | Verschärfte Kontrollen | Nur geprüfte Geräte im Handel |
Regionale Besonderheiten
Die rechtlichen Rahmenbedingungen unterscheiden sich innerhalb Europas:
- Deutschland: 40/80 Kanäle, FM/AM/SSB, 4 W / 12 W PEP
- Österreich: 40 Kanäle, FM/AM, 4 W
- Schweiz: 40 Kanäle, FM/AM, 4 W
- EU-Richtlinie: Harmonisierte Frequenznutzung, aber nationale Abweichungen möglich
Entwicklungen und Diskussionen
In der Community wird immer wieder über eine Lockerung der Sendeleistung und die Freigabe digitaler Betriebsarten diskutiert. Bislang gibt es jedoch keine offiziellen Gesetzesinitiativen auf Bundes- oder EU-Ebene. Die Bundesnetzagentur verfolgt eine abwartende Haltung.