Gesetzesänderungen – CB-Funk Wiki
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Gesetzesänderungen

Der CB-Funk unterliegt in Deutschland und der EU ständigen rechtlichen Anpassungen. Diese Seite dokumentiert aktuelle und geplante Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Aktuelle Rechtslage (Stand 2025)

  • Frequenznutzung: 27,000–27,405 MHz (40/80 Kanäle, FM/AM/SSB)
  • Sendeleistung: max. 4 W (FM/AM), 12 W PEP (SSB)
  • Gerätezulassung: CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung erforderlich
  • Rufzeichen: Freiwillige Kennung, kein amtliches Rufzeichen nötig
  • Abhören: Nur zum privaten Gebrauch, Störungen anderer Funkdienste verboten

Geplante Änderungen

ThemaStandAuswirkung
EU-weite Harmonisierung der CB-BänderIn DiskussionMögliche Öffnung weiterer Kanäle
Lockerung der SendeleistungKeine konkreten PläneBleibt vorerst bei 4 W / 12 W PEP
Digitale Betriebsarten auf CBGrauzone, nicht reguliertPacket Radio und digitale Modi weiterhin möglich
CE-KennzeichnungVerschärfte KontrollenNur geprüfte Geräte im Handel

Regionale Besonderheiten

Die rechtlichen Rahmenbedingungen unterscheiden sich innerhalb Europas:

  • Deutschland: 40/80 Kanäle, FM/AM/SSB, 4 W / 12 W PEP
  • Österreich: 40 Kanäle, FM/AM, 4 W
  • Schweiz: 40 Kanäle, FM/AM, 4 W
  • EU-Richtlinie: Harmonisierte Frequenznutzung, aber nationale Abweichungen möglich

Entwicklungen und Diskussionen

In der Community wird immer wieder über eine Lockerung der Sendeleistung und die Freigabe digitaler Betriebsarten diskutiert. Bislang gibt es jedoch keine offiziellen Gesetzesinitiativen auf Bundes- oder EU-Ebene. Die Bundesnetzagentur verfolgt eine abwartende Haltung.